Abstand ist Anstand

1,5m beim Überholen bitte!

In der Schweiz wird mit zu wenig Abstand überholt. Über zwei Drittel der Velofahrenden berichten, dass sie regelmässig knapp überholt werden! Wir fordern deshalb ein Gesetz für einen Mindestabstand von 1,5m beim Überholen eines Velos. Abstand ist Anstand!

Das zu knappe Überholen eines Velofahrenden ist gefährlich und unanständig. Jeder 10. Velounfall passiert, wenn Velofahrende von anderen Fahrzeugen überholt werden. Velofahrende müssen mit einem besonderen Sicherheitsabstand überholt werden.

Weshalb 1,5m?

Ob mit weniger oder mehr Abstand überholt werden soll, kommt auf Umstände wie Geschwindigkeit oder Nässe an. 1,5m haben sich als guter Durchschnitts- und deshalb als Richtwert erwiesen. Letztlich geht es nicht darum, einen starren Wert zu haben, sondern um das Bewusstsein, dass Velofahrende auf der Strasse ihren Platz brauchen, Damit soll das Risiko, durch ein überholendes Auto touchiert zu werden, vermieden werden. Zudem: 1,2 Meter ist ungefähr das, was unserer "persönlichen Distanz" entspricht. Fremde lassen wir nur ungern in diesen Raum und empfinden das als unangenehm, erst recht wenn es sich um ein tonnenschweres Gefährt handelt, das mit 80km/h vorbei rauscht. Abstand ist eben Anstand!

Wer sich mit der Materie vertieft auseinandersetzen will: Hier finden Sie mehr Infos.

Weshalb ein Gesetz?

In der Schweiz wird im Vergleich zu Ländern, wo ein Mindestabstand gesetzlich vorgeschrieben wird, tendenziell knapper überholt. Die heutige gesetzliche Regelung, dass mit "ausreichendem Abstand" überholt werden soll, genügt nicht. Diese Formulierung macht es auch praktisch unmöglich, sogenannte Beinahunfälle zu ahnden. Es ist nicht möglich zu beweisen, dass zu wenig Abstand eingehalten wurde, besonders wenn es um das eigene Sicherheitsempfinden geht. Die Folge: Viele empfinden den Verkehr als gefährlich und verzichten auf das Velofahren. Dabei geht es nicht primär darum, Fehlverhalten zur Anzeige zu bringen, sondern darum, Automobilisten entsprechend zu schulen. Und was im Gesetz steht, wird auch in den Fahrschulen beigebracht und kann von der Polizei entsprechend kontrolliert werden.

 

Was sagt der Bundesrat dazu?

FDP Nationalrat Rocco Cattaneo befürwortet einen Mindestabstand und reichte deshalb am 14. Dezember 2018 eine Motion beim Bundesrat ein. Doch die Antwort des Bundesrats, welche bereits am 27. Februar 2019 erfolgte, fiel wie bei der Interpellation des Nationalrats Matthias Aebischer am 14. Februar 2018 erneut negativ aus und wiederholte sich lediglich. Darin behauptet der Bundesrat in Unkenntnis der Fakten noch immer, dass ein Überholabstand nicht gemessen werden könne. Die Motion muss noch im Parlament behandelt werden. 

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