Medienmitteilung - Interkantonales Axen-Komitee für eine vernünftige Verkehrsplanung

Auch die neue Axenstrasse hätte gesperrt werden müssen

Das interkantonale Axenkomitee nimmt Stellung zur aktuellen Sperrung der Axenstrasse. Es betont, dass auch der projektierte Tunnel die Sperrung nicht verhindert hätte. Angesichts der drohenden Klimakatastrophe hält das Komitee grundsätzlich Strassenbauprojekte für eine falsche Prioritätensetzung.

Wegen eines drohenden Felssturzes im Bereich Gumpisch südlich von Sisikon ist die Axenstrasse gegenwärtig gesperrt. Das Axenkomitee hält in einer Stellungnahme fest: Auch wenn der geplante neue Tunnel bereits fertiggesellt wäre, könnte die Strasse nicht offengehalten werden. An der Abbruchstelle befindet sich auch die neue Strasse nicht im Tunnel. Geplant ist dort vielmehr eine Galerie, die sich näher am Berg befindet als die heutige Strasse und Felsbrocken der aktuellen Grösse von hunderten von Tonnen nicht standhalten könnte.

 

Zudem sieht das offizielle Bauprogramm eine Fertigstellung der neuen Axenstrasse ohnehin erst im Jahr 2027 vor. Nach einem jahrzehntelangen Variantenstreit zwischen den Kantonen Uri und Schwyz sowie dem Bund hat erst Ende 2014 die Planauflage für das aktuelle Projekt stattgefunden. Neben zahlreichen Privatpersonen und Gemeinden – total 53 – haben die dem Axenkomitee angehörigen Umweltorganisationen VCS, Alpen-Initiative und Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz gemeinsam dagegen Einsprache erhoben, weil sie das Projekt in verschiedenen Punkten als rechtswidrig betrachten. Sie rügen unter anderem, dass dieses eine Kapazitätserhöhung einer alpenquerenden Transitstrasse bewirkt, was die von der Schweiz ratifizierte Alpenkonvention verbietet. Und sie kritisieren, dass der Bundesrat eine Aufklassierung der A4 am Axen vorgenommen hat, die nicht in seiner Kompetenz liegt und nur vom Parlament beschlossen werden kann.  

Die beschwerdeberechtigten Umweltorganisationen vertreten keine privaten Interessen, sie können mit Einsprachen nur die Einhaltung des geltenden Rechts einfordern, wie sie es im vorliegenden Fall getan haben. Der Zeitplan der Kantone sieht für das gesamte Baubewilligungsverfahren eine Dauer von vier Jahren vor. Wenn das zuständige UVEK als erste Instanz auch fast fünf Jahre nach der Planauflage noch keinen Entscheid gefällt hat, scheint das Projekt offenbar auch in den Augen der Bewilligungsbehörde nicht in allen Teilen regelkonform geplant worden zu sein.

Das Axenkomitee hat schon immer signalisiert, dass es eine schneller realisierbare Kurzumfahrung des verkehrsgeplagten Sisikon unterstützen würde. Kantone und Bund wollen aber eine milliardenteure Luxusvariante mit einem langen Tunnel von Ingenbohl bis Sisikon Süd - ohne gleichzeitigen Rückbau der bestehenden Axenstrasse. Der fehlende Rückbau hätte zur Folge, dass auch zukünftig im Durchschnitt fast 6000 Autos täglich durch Sisikon fahren. Zudem sieht das heutige Projekt trotz der Länge von mehr als 7 km eine gefährliche zweispurige Tunnelröhre ohne Richtungstrennung vor. Weil die heutige Axenstrasse nach Fertig-stellung der Tunnels in den Besitz der Kantone übergeht, müssen ihre Einwohnerinnen und Einwohner künftig auch die hohen Kosten des Unterhalts selbst berappen.

Angesicht der Klimadiskussion ist jeder weitere Ausbau des Nationalstrassennetzes nach Meinung des Axenkomitees ohnehin absurd. Die Priorität müsste jetzt mit dem Bau der NEAT-Verlängerung «Uri Berg lang – Axentunnel» und Urmibergtunnel Brunnen – Goldau beim Ausbau der klimafreundlichen Schiene liegen, der von Bund und Kantonen leider auf die lange Bank geschoben worden ist.

 

Für Rückfragen:

 

·         Andreas Marty, Tel. 079 - 708 28 74

·         Alf Arnold, Tel. 079 – 711 57 13

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