Medienmitteilung

Axenstrasse: ASTRA will keine Verbesserungen für Velos

Quelle: Axen.ch

Im Sommer sind auch auf der Axenstrasse vermehrt Velos unterwegs. Trotz den dort für sie schlechten Verkehrsbedingungen sieht das Bundesamt für Strassen (ASTRA) keinen Handlungsbedarf. Die Urner Sektion des Verkehrsclubs der Schweiz (VCS) hatte das Amt dazu aufgefordert, noch vor dem Bau der neuen Axenstrasse Massnahmen zugunsten der Sicherheit der VelofahrerInnen zu ergreifen.

Die Axenstrasse ist eine Nationalstrasse, aber keine Autobahn. Offiziell gilt sie als Nationalstrasse 3. Klasse, die allen Verkehrsarten offenstehen soll, also auch Velos, FussgängerInnen und langsamen landwirtschaftlichen Fahrzeugen. «Die Nationalstrassen … sollen insbesondere eine sichere und wirtschaftliche Abwicklung des Verkehrs gewährleisten», heisst es in Artikel 5 des Nationalstrassengesetzes. Diesen Anspruch wollte der VCS Uri auch für die Velofahrenden an der Axenstrasse einfordern. Dies umso mehr, als das neue Veloweggesetz des Bundes fordert, dass Velowege zusammenhängend, durchgehend und sicher sein müssen. Immerhin ist die Axenstrasse ein Teilstück der nationalen Velolandrouten 3 (Nord-Süd-Route) und 4 (Alpenpanorama-Route).

Motiviert durch Leserbriefe, die sich über Bussen empörten, die ein Velofahrer bei Benützung des Trottoirs an der Axenstrasse kassierte, wandte sich der VCS Uri deshalb an das zuständige Bundesamt für Strassen (ASTRA). Dieses sieht jedoch keinerlei Handlungsbedarf. In seiner Antwort hält es zwar übereinstimmend mit dem VCS fest, dass die Strecke zwischen Sisikon und Brunnen «für Velofahrende heute nicht geeignet» sei. (Der Urner Abschnitt Flüelen – Sisikon ist dank eines kombinierten Fuss- und Velowegs weniger gefährlich.) Mit der in Flüelen und Brunnen signalisierten  Empfehlung, stattdessen die Bahn oder das Schiff zu benützensieht das Amt  seine Pflicht als erledigt an. Es lehnt es ab, das sehr wenig begangene Trottoir ausserorts zwischen Sisikon und Brunnen für Velos freizugeben und findet es zumutbar, dass Velofahrende den Bahn- oder Schiffverlad selber bezahlen; der VCS hatte einen Gratisverlad vorgeschlagen. Auch eine Reduktion des signalisierten Maximalgeschwindigkeit zugunsten der Sicherheit der Velofahrenden – ausserorts 60, innerorts 30 km/h - lehnt das ASTRA ab. Es gebe heute keine Unfallschwerpunkte. «Das kann möglich sein», meint der VCS dazu, «aber wohl nur deshalb, weil sich Verlofahrende gar nicht auf die Strasse getrauen».

Immerhin stellt das Amt in Aussicht, die Vorschläge im Rahmen der noch in diesem Jahr laufenden Road Safety Inspection nochmals zu prüfen. Der VCS ist gespannt, welches Ergebnis die Sicherheitsprüfung ergeben wird. Er beharrt jedoch weiterhin darauf, dass dabei auch die Ansprüche der langsameen Verkehrsarten berücksichtigt werden müssen.

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