Einsprache

Kanton plant Kahlschlag im Kollegi-Areal

Rund 50 Bäume will das Urner Tiefbauamt fällen, um die Bushaltestellen Kollegium an der Klausen- und der Gotthardstrasse behindertengerecht umzubauen und zu verlegen. Viele dieser Bäume sind durch ein Altdorfer Reglement geschützt. Die Sektion Uri des Verkehrs-Clubs der Schweiz (VCS) hat gegen das Bauvorhaben Einsprache eingereicht.

Es ist ein Auftrag des Behindertengleichstellungsgesetzes, dass die Haltestellen des öffentlichen Verkehrs bis spätestens 2023 auch Personen mit Handicap ein selbständiges Ein- und Aussteigen ermöglichen sollen. 2004 trat das Gesetz in Kraft, doch der Regierungsrat liess fünfzehn Jahre untätig verstreichen, bis die zuständige Baudirektion wenigstens einen Expertenbericht veranlasste. Erst ganz wenige Haltestellen entsprechen heute den neuen Anforderungen. Für den Bau der neuen Bushaltestellen am Kantonsbahnhof brauchte es die Einsprachen von VCS und Procap, um die Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes durchzusetzen.

Obwohl es sich beim Kollegium eigentlich um ein einziges Projekt handelt, hat das kantonale Tiefbauamt Ende September drei Projekte aufgelegt, je eines zu den Haltestellen an der Klausen- und der Gotthardstrasse und eines für die Umgestaltung des Kollegium-Areals. Die «Umgestaltung» des Areals wird nötig, weil das Amt die ebenfalls geschützte Umfassungsmauer auf einer Länge von total ca.160 m verschieben und die Haltestelle Richtung Bürglen um gut 40 m bergwärts versetzen will. In der Folge sollen rund 50 Bäume entlang der Mauer gerodet werden. Viele von ihnen sind durch das Altdorfer Baumschutzreglement geschützt und gehören zur Umgebung des Schutzobjekts Kollegium, dem das kantonale Schutzinventar regionale Bedeutung zumisst. Nur unter eng umrissenen Bedingungen dürfen geschützte Bäume gefällt werden. Deshalb hat der VCS Uri in allen drei Verfahren Einsprache erhoben.

Die behindertengerechte Umgestaltung der Haltestellen ist nach Meinung des VCS auch ohne diese Radikalmassnahmen möglich. Er hat in der Einsprache an den Gemeinderat und den Regierungsrat entsprechende Vorschläge gemacht. Insbesondere ist auf die Verschiebung der Bushaltestelle Richtung Bürglen und auf die geplante platzraubende Abzweigspur zwischen Kreisel und Hochmühlegasse zu verzichten. Der VCS setzt sich auch dafür ein, dass den Velofahrenden auf der Gotthardstrasse zwischen Grundgasse und Kollegium ein sicherer Abstand zur Mauer gewährt wird und dass der Fussgängerstreifen über die Klausenstrasse beim Kreisel und derjenige über die Gotthardstrasse bei der Blumenfeldgasse erhalten bleiben.

Um einen ruhigeren und sichereren Verkehr zu ermöglichen, soll nach Ansicht des Verkehrs-Clubs der Schweiz von der Schächenbrücke bis zum Kreisel und auf der Klausenstrasse vom Kreisel bis zur Einfahrt zum Parkplatz der kantonalen Verwaltung eine Tempo-30-Zone eingerichtet werden. Die von den Projekten betroffenen Abschnitte der Gotthard- und der Klausenstrasse weisen auf kleinem Raum eine grosse Zahl von einmündenden Strassen und Wegen auf, die meist bereits heute zu Tempo-30-Zonen gehören. Dazu kommt, dass im fraglichen Bereich drei mal zwei stark frequentierte Bushaltestellen liegen. Insgesamt ist die Strecke durch hohe Langsamverkehrsfrequenzen gekennzeichnet: Schülerinnen und Schüler resp. KindergärtlerInnen, welche die Gotthardstrasse im Bereich Langmattgasse / Bürglergrund resp. St. Raphaelsweg queren, KundInnen von Urnertor, Denner und weiteren Geschäften und Restaurants sowie Schülerinnen und Schüler des Kollegi, die sich zu einem erheblichen Teil zu Fuss oder mit dem Velo durch die Blumenfeldgasse zum Kollegi bewegen. Die Unfallstatistik zeigt auf der Gotthardstrasse vom Grünen Wald bis zum Kreisel Kollegi und auf den ersten 200 Metern der Klausenstrasse eine auffällige Häufung von Unfällen. Mit Tempo 30 kann die Sicherheit erhöht und der Lärm reduziert werden.

 

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