Medienmitteilung

Kein Weiterzug der WOV-Beschwerde

Der VCS Uri hat mit seiner Beschwerde beim Obergericht Uri einen kleinen Teilerfolg erzielt. Die Veloführung im Knoten Langmattgasse / Bürglergrund muss vom Kanton überarbeitet werden. Der VCS verzichtet deshalb auf einen teuren Weiterzug ans Bundesgericht. Er wird seine Anliegen auf anderem Weg weiterverfolgen.

Alternativvarianten zur Veloführung bei der Einmündung Langmattgasse seien nicht ausreichend geprüft worden, argumentiert das Obergericht im Urteil vom 20. November 2020. Den vom VCS vorgeschlagenen Warteraum für Velos auf der Westseite der Gotthardstrasse habe der Regierungsrat selbst als indirekt vielversprechend bezeichnet. Den nötigen Landerwerbe von der RUAG und den vom VCS vorgeschlagenen Verzicht auf den unnötigen Trottoirabschnitt der Langmattgasse hält das Gericht für möglich und weist die Sache deshalb zurück an den Regierungsrat, damit dieser Alternativvarianten ernsthaft prüft.

Kritisiert wurde vom VCS auch die Veloführung vom Bürglergrund in Richtung Schattdorf. Das Obergericht hatte dafür aber kein Verständnis und hält es für zumutbar, dass VelofahrerInnen zweimal (!) die stark befahrene Gotthardstrasse queren müssen, um vom Bürglergrund auf den geplanten Veloweg nach Schattdorf einzubiegen. Das zeugt von wenig Verständnis für Anliegen von VelofahrerInnen. Der VCS wird dem Kanton demnächst die bessere Alternative vorlegen, welche das Gericht vermisst hat, also ob es am VCS läge, die Planungsarbeit des Kantons zu machen.

Erwartungsgemäss keinen Erfolg hatte die VCS-Forderung, die Veloverbindung Schattdorf (Adlergarten) - Altdorf (Ringli-Quartier) durch den Schächenwald gleichzeitig mit der WOV zu realisieren. Die Verbindung, welche den Umweg über die Gotthardstrasse und den zukünftigen Kreisel Schächen/Coop vermeiden würde, sei nicht Teil des Auflageprojekts.  Dabei geht das Obergericht fälschlicherweise davon aus, es ginge nur um eine Verbindung zum Kantonsbahnhof. Dem VCS geht es um mehr: eine sichere Verbindung auf wenig befahrenen Strassen und Wegen von Schattdorf über den Knoten Ringli zur Bruder-Klaus-Kirche, zum Kantonsbahnhof, zur Berufsschule, zum Dorfzentrum, zur Dätwyler AG und zum Kollegium. Diese kann die vom Kanton angedachte Variante durch das RUAG-Areal, die angeblich auf absehbare Zeit nicht realisierbar ist, nicht bieten. Der VCS wird sein Ziel eines sofort realisierbaren Velowegs am RUAG-Gelände vorbei nun auf anderem Weg weiterverfolgen.

Bedenklich ist der Entscheid des Obergerichts zur geplanten Tempo-Signalisation. Nach Meinung des Obergerichts haben Äusserungen und Stellungnahmen der Behörden im Vorfeld einer Abstimmung keine Wirkung als Auskunft oder Zusicherung, die rechtlich Vertrauen begründen. Dabei setzt das Gericht die offizielle Abstimmungsbotschaft mit der einfachen Äusserung eines Regierungsmitglieds im Rahmen der Abstimmungskampagne gleich. Worauf solle sich denn StimmbürgerInnen verlassen? In der Botschaft hatte die Regierung für die WOV Tempo 60 angekündigt, bei der Planauflage war es dann aber plötzlich Tempo 80. Das Tempo war in verschiedenen Einsprachen ein Thema. Der VCS nimmt an, dass mindestens eine von diesen beim Bundesgericht landet und die Frage dann von oberster Stelle beurteilt wird. Noch wichtiger als auf der WOV wäre allerdings eine Temporeduktion auf der Gotthardstrasse zwischen Kollegium und Schächen. Dieser Abschnitt wird durch die WOV nicht entlastet, der Lärm wird mit Tempo 50 weiterhin die Grenzwerte überschreiten, auch wenn die Autos zukünftig grossenteils elektrisch fahren werden. Tempo-30 würde im stark belasteten Abschnitt auch die Sicherheit markant verbessern.

Der VCS wird auch die von einer Schattdorfer Gruppierung neu aufgerollte Diskussion um den Kreisel Schächen aufmerksam beobachten und allenfalls mit allen verfügbaren Mitteln die flankierenden Massnahmen verteidigen. Ohne diese ist die WOV wirkungslos und nur eine zusätzliche Strasse, die noch mehr Verkehr ermöglicht.

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