Vielmehr hat das Urner Obergericht im November 2021 aufgrund einer Beschwerde des VCS Uri festgehalten, die vom Regierungsrat vorgenommene Interessenabwägung sei unzureichend gewesen und ernsthaft in Betracht fallende Alternativvarianten seien zu wenig geprüft worden. Insbesondere erachtete das Obergericht die Schonung des Baumbestandes und die Erhaltung des Lehrpfades als gewichtige öffentliche Interessen. Überdies hat das Obergericht die Planauflage in Teilprojekten gerügt. Die Umgestaltung der Umgebung des Kollegiums sei «eine notwendige Folge des Strassenbauprojekts und somit untrennbar mit diesem verbunden», deren Bewilligung hätte somit nicht in einem separaten Verfahren an die Gemeindebaubehörde ausgelagert werden dürfen.
Seit gut einem Jahr liegt der Ball nun wieder beim Kanton bzw. beim Amt für Tiefbau, das aufgefordert ist, in einem korrekten Verfahren eine Variante zu aufzulegen, die alle Interessen berücksichtigt.