Medienmitteilung

Umweltbewusstes Verhalten fördern statt bestrafen

Der Regierungsrat schlägt im Bericht zum Budget 2024 eine Erhöhung der Strassenverkehrssteuer und eine Senkung des Pendlerabzugs vor. Die Finanzkommission des Landrates will von beiden Massnahmen nichts wissen. Der VCS Uri hingegen begrüsst diese Vorschläge des Regierungsrates als längst überfällig, aber leider noch völlig ungenügend. Das Klimaschutzkonzept des Kantons nützt nur, wenn die dort deklarierten Massnahmen auch konsequent umgesetzt werden.

Der Regierungsrat will die Strassenverkehrssteuer auf den 1. Januar 2025 aus finanziellen Gründen um 10% erhöhen. Er begründet dies mit der Teuerung, die seit der letzten Anpassung vom 1. Januar 1998 17 Prozent betragen hat. Für den VCS Uri ist es unverständlich, warum der Regierungsrat nicht gleich eine Erhöhung um mindestens 20 Prozent vorschlägt, prognostiziert doch das SECO bereits für 2024 einen weiteren Anstieg der Konsumentenpreise um 2,2 Prozent.

Angesichts der drohenden Klimaüberhitzung gibt es keinen Grund, den motorisierten Strassenverkehr, der in Uri für die Hälfte der Klimagase verantwortlich ist, weiter zu schonen. Dies umso weniger, als gemäss Sonntagszeitung (15. Oktober 2023) das Autofahren in den letzten 15 Jahren insgesamt um 4% günstiger geworden ist, der öffentliche Verkehr in dieser Zeit hingegen um 18% aufgeschlagen hat. Es darf nicht sein, dass das umwelt- und klimaschädigende Autofahren, das infolge des Reifenabriebs auch für mehr als 90% des Mikroplastiks in der Umwelt verantwortlich ist, immer attraktiver wird, während umweltbewusstes Mobilitätsverhalten bestraft wird.

Höhere Strassenverkehrssteuern sind für alle verkraftbar

Laut TCS machen die Steuern nur 3,3 Prozent der Kosten des Autofahrens aus. Eine Erhöhung der Strassenverkehrssteuern um 20 Prozent, also auf ca. 4 Prozent der Gesamtkosten, wäre für alle problemlos verkraftbar und brächte dem Kanton gut 2 Millionen Mehreinnahmen. Wenn sich der Landrat mit der Strassenverkehrssteuer beschäftigt, tut er gut daran, gleichzeitig eine weit stärkere Progression nach Gewicht und Verbrauch in die Strassenverkehrssteuer einzubauen. So könnte dem anhaltenden Trend zu immer grösseren und schwereren Personenwagen entgegengewirkt und so der Kauf von Kleinstfahrzeugen gefördert werden.

Auch die vom Regierungsrat vorgeschlagene Reduktion des Pendlerabzugs bei den Einkommenssteuern geht in die richtige Richtung. Die vorgeschlagene Begrenzung auf 12’000 Franken pro Jahr statt der bisherigen 15’000 Franken bringt jedoch kaum Mehreinnahmen, und einen nennenswerten ökologischen Effekt hat sie auch nicht. Fast alle Kantone kennen heute aus gutem Grund eine Begrenzung auf die Höhe des Preises eines Generalabonnements der ersten Klasse, also auf derzeit 6500 Franken pro Jahr.

Ernst machen mit dem Klimaschutzkonzept

Eben erst hat der Regierungsrat das Klimaschutzkonzept beschlossen, der Landrat hat es zur Kenntnis genommen. Darin wird als Ziel u. a. deklariert: «Der motorisierte Verkehr (Personen- und Güterverkehr) im Kanton Uri wächst im Vergleich zum Bevölkerungs- und Arbeitsplatzwachstum unterproportional und wird dekarbonisiert.» Und als Massnahmen werden u. a. «Monetäre Anreize zur Verlagerung von pendlerbedingtem MIV auf ÖV» und eine «Ökologische Motorfahrzeugsteuer» aufgelistet. Wenn die Behörden nicht schon bei der erstbesten Gelegenheit ihre Glaubwürdigkeit verlieren wollen, so müssen sie mit diesen Versprechen nun ernst machen!

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