Medienmitteilung

VCS Uri unterstützt Radweg-Kredit

Für die kantonale Volksabstimmung vom 27. September empfiehlt der VCS Uri den Bürge-rinnen und Bürgern Zustimmung zum Radweg-Kredit. Die geplanten Radwege sind aber erst ein Anfang, der nach Ergänzungen verlangt.

VCS Uriunterstützt Radweg-Kredit

Die Sektion Uri des Verkehrs-Clubs der Schweiz (VCS) unterstützt den vom Landrat beschlosse-nen Kredit von 7,7 Mio. Franken zur Realisierung von Radwegen in Uri. Soll der Verkehr in Uri um-weltfreundlicher werden, so ist dieser Kredit aber nur ein erster Schritt in die richtige Richtung. Ei-nerseits muss das kantonale Netz in einer weiteren Etappe durch weitere Teilstücke vervollständigt werden. So wäre z.B. dringend nötig, dass mit einer neuen Schächenbrücke eine Veloverbindung zwischen dem Schattdorfer Adlergarten und dem Knotenpunkt von Zwyergasse, Weltigasse, Gründligasse und Trögligasse in Altdorf geschaffen wird. Sie würde den Aufstieg über die Gott-hardstrasse zur Coop-Tankstelle und die Fahrt entlang der stark befahrenen Gotthardstrasse für viele Fahrten überflüssig macht. Erst ein Torso ist auch der Veloweg an der Flüelerstrasse (die als grosse Lärmquelle ohnehin sanierungsbedürftig ist), und es fehlt nicht nur die Fortsetzung bis zur Bushaltestelle Ringli, sondern auch eine sichere Route von dort bis zur Birkenstrasse.

Dringend nötig ist auch die Sicherung von Velorouten innerhalb der Gemeinden. Diese Strassen müssen für den Langsamverkehr reserviert und mit entsprechendem Geschwindigkeitslimit verse-hen werden. Auf der Altdorfer Strickermatte ist derzeit aber genau das Gegenteil geplant: Ha-genstrasse und Acherweg, im Verkehrsrichtplan der Gemeinde als kommunale Velorouten ver-zeichnet (!), sollen als Zufahrten zu grossen Tiefgaragen zur Verfügung gestellt werden. Sie wer-den damit als sichere Velowege Meter für Meter entwertet.

Zur Veloinfrastruktur gehören aber auch eine ausreichende Anzahl von öffentlichen und privaten Veloabstellanlagen. Das kantonale Planungs- und Baugesetz ist diesbezüglich aber nicht genü-gend griffig. Es verlangt keine öffentlichen Veloabstellplätze, und für neue Bauten werden zwar die «für Fahrzeuge erforderlichen Abstellplätze» verlangt. Die Gemeinden beschränken diese Forde-rung in ihren Bauordnungen aber oft auf Abstellplätze für Motorfahrzeuge oder stellen zu wenig hohe Anforderungen.

Um eine Reduktion des lauten und umweltschädigenden Motorfahrzeugverkehrs zu erreichen, müsste sich der Kanton ein Verlagerungsziel stecken und ein entsprechendes Massnahmenpaket entwickeln und umsetzen. Dieses müsste einerseits den motorisierten Individualverkehr unattraktiv machen und anderseits Anreize für die Benützung des Velos oder das Zufussgehen setzen. In die-sem Bereich fehlen bisher jegliche Ansätze einer kantonalen Politik. 

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